Arbeits- und Bewirtungsdienst

Arbeitseinsatz

Aktive Mitglieder (zwischen 18 und 70 Jahren) sind verpflichtet jährlich zwei Arbeitsstunden zu leisten.

Folgende Tätigkeiten sind hierfür vorgesehen:

  • Frühjahrsinstandsetzung (April)
  • Plätze/Anlage winterfest machen (Oktober)
  • Hilfe bei Veranstaltungen (Grillen, Ausschank, Trainertätigkeiten, …)
  • zusätzliche Bewirtung (1 Tag, z.B. Winterstammtisch)
  • unterjährige Arbeiten (Gartenpflege, Instandhaltungen, …)

Die geleisteten Stunden werden in einer Arbeitsliste erfasst. Es obliegt jedem Mitglied selbst, dies beim 2. Vorstand zu melden.

Nicht geleistete Arbeitsstunden werden dem Mitglied, gemäß Beitragsordnung, in Rechnung gestellt.

Bei allen Fragen zum Thema Arbeitseinsatz kannst du dich an den 2. Vorstand wenden.

Bewirtungsdienst

Aktive Mitglieder (zwischen 18 und 80 Jahren) sind verpflichtet jährlich eine Woche Bewirtung im Clubheim zu übernehmen.

Wie läuft so eine Woche ab?

  • Terminabfrage der Mitglieder durch den Vergnügungswart (Frühjahr)
  • Bildung von Bewirtungsgruppen (je nach Datum 4-7 Personen) und Bestimmung eines Ansprechpartners für den Vergnügungswart
  • Bewirtungswoche ist von Montag bis Sonntag
    (Öffnungszeiten: Mo-Fr 17-22 Uhr, Sa/So/Feiertag 14-22 Uhr)
  • täglich mindestens ein Essen anbieten
  • Gruppen organisieren Lebensmitteleinkäufe selbst (wichtig: separater Einkaufsbeleg für Abrechnung)
  • Kassenübergabe montags 16:45 Uhr mit Vergnügungswart bzw. Stellvertreter

Bei Fragen zum Thema Bewirtungsdienst kannst du dich gerne an den Vergnügungswart wenden.