Allgemeines
- Mit Betreten der Platzanlage erkennt jeder Spieler die Bestimmungen der Spiel- und Platzordnung an.
- Die Anlagen, Plätze und Einrichtungen des TCD sind sorgsam zu behandeln. Bei Beschädigung oder Entwendung haftet der Urheber persönlich.
- Schäden an der Anlage sind dem 2. Vorstand zu melden oder in die „Mängelliste“ am schwarzen Brett einzutragen.
- Bei starker Nässe dürfen die Plätze nicht bespielt werden.
- Das Wirtschaftsgebäude, die Umkleideräume, die Duschen und die Toiletten dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden.
- Platzwarte sind berechtigt, Plätze zur Instandsetzung und Pflege oder bei Unbespielbarkeit zu sperren. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart oder die Vorstandsmitglieder.
- Anweisungen der Platzwarte oder der Vorstandsmitglieder sind Folge zu leisten.
- Alle auf dem Gelände des TCD anwesenden Kinder sind von ihren Eltern so zu beaufsichtigen, dass sie den Spielbetrieb nicht stören und keinen Schaden anrichten oder nehmen.
- Auf dem Tennisgelände des TCD gilt für Hunde die Leinenpflicht.
- Sportunfälle sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.
Spielsaison
- Beginn und Ende der Spielsaison werden vom Vorstand festgesetzt und am schwarzen Brett oder durch Rundschreiben angekündigt.
Spielberechtigung und Platzbelegung
- Spielberechtigt ist jedes aktive Mitglied des TCD durch Stecken der jeweils gültigen Spielberechtigungsmarke in die vorhandene Steckwand „Platz 1-7“ bei den Umkleidekabinen.
- Unberechtigt steckende Marken dürfen entfernt werden.
- Stecken durch Dritte und Platzreservierung für nicht anwesende Spieler ist nicht gestattet.
- Vor Spielbeginn muss sich jedes Mitglied von der Bespielbarkeit der Plätze an der Stecktafel informieren.
Mannschaften
- Mannschaften stellt der Verein für Verbands-, Freundschafts- und Trainingsspiele entsprechende Plätze zur Verfügung.
- Dem Trainer wird zur Ausübung seiner Tätigkeit ebenfalls ein Platz zur Verfügung gestellt.
- Diese Platzreservierungen müssen gesondert ausgewiesen und mit dem Sportwart abgestimmt werden.
Spieldauer
- Die Spieldauer beträgt für Einzel und Doppel in der Regel 60 Minuten.
- Es kann auch länger gespielt werden, sofern nachfolgend nicht weitere Spieler gesteckt haben.
Platzpflege
vor Spielbeginn
- Bei Trockenheit müssen die Plätze ausreichend bewässert werden.
- Gegebenenfalls muss das Bewässern auch während des Spiels wiederholt werden.
- Bei Bedarf können die Linien abgekehrt werden.
nach Spielende
- Der komplette Platz ist mit einem Schleppnetz spiralförmig abzuziehen.
- Schleppnetze müssen an die dafür vorgesehenen Haken aufgehängt werden.
- Sonnenschirme sind einzuklappen und in den dafür vorgesehenen Röhren zu verstauen.
- Persönliche Gegenstände sind von dem Platz zu entfernen.
- Abfall ist in den bereitgestellten Eimern zu entsorgen.
- Bei Trockenheit ist die Bewässerungsanlage nach Verlassen des Platzes einzuschalten.
Tenniskleidung
- Von den Spielern wird erwartet, in angemessener Spielkleidung (Tenniskleidung) die Plätze zu betreten.
- Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.
Gastspieler
Haftung
- Der Tennisclub haftet nicht für Sachschäden oder für den Verlust fremden Eigentums.
- Der Tennisclub haftet nicht für Unfälle auf dem Gelände des Tennisclubs.
Hausrecht
- Das Hausrecht obliegt grundsätzlich dem Vorstand.
- Bei Abwesenheit von Vorständen obliegt das Hausrecht den bewirtenden Clubmitgliedern.
Sonstiges
- Über nicht erfasste oder abweichende Regelungen entscheidet der Vorstand.
Grafenau, den 8. März 2024
gez. der Vorstand, Tennisclub Dätzingen e.V.